|
Zur Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments am 9.7.2008 über die geplante Ostseepipeline zwischen Deutschland und Russland erklärt Klaus Hänsch:
- Nicht nur Deutschland, sondern auch die Europäische Union braucht die Ostseepipeline zur Gasversorgung. Sie ist Teil der geplanten großen transeuropäischen Netze (TENs).
- Die Nordstream AG selbst und auch alle Anrainerstaaten müssen das Projekt nach strengen umweltrechtlichen Gesichtspunkten prüfen, um den internationalen Verpflichtungen nachzukommen, die von der EU mit der Unterzeichnung der ESPOO- und der Helsinki-Konvention eingegangen wurden. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Ihr Ergebnis ist abzuwarten.
- Wenn die Gutachten zu dem Ergebnis kommen sollten, dass die Pipeline schwere Umweltschäden verursacht oder konkrete Gefahren für die Anrainer darstellt, darf die Pipeline nicht gebaut werden.
Sollten die Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass solche Bedenken nicht gerechtfertigt sind oder die Beeinträchtigung der Umwelt in einem zumutbaren Rahmen gehalten werden kann, muss die Pipeline gebaut werden - im Interesse Deutschlands und Europas.
Durch die Annahme von Änderungsanträgen im Plenum ist es gelungen, die politischen Vorwürfe und Hindernisse aus dem ursprünglichen Text des Berichts von Marcin Libicki zu entfernen und ihn auf die umweltpolitische Dimension des Projekts zu konzentrieren. Daher habe ich dem Bericht zugestimmt. |